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 :: Gesellschaft und Kultur ::

Rückblick 2005 - Menschenrechte im 'Krieg gegen den Terror'
29.12.2005 | 14:58 Uhr

Die Diskussion um die CIA-Flüge und geheimen Gefängnisse der USA haben zum Jahresende erneut den Blick darauf gelenkt, das im 'Kampf gegen den Terrorismus' menschenrechtsmissachtende Methoden systematisch angewendet werden; ein System, von dem geheime Flüge und Gefangenenlager nur ein Teil sind; ein System, dessen Urheber ein großer Rechtsstaat ist, der damit seine eigene Grundlagen unterläuft und gefährdet. Aufklärung zu und Aktion gegen dieses System waren ein Schwerpunkt der Arbeit von amnesty international im Jahr 2005.


Symbol für dieses System ist das Haftzentrum auf dem Gelände der US-Militärbasis Guantanamo Bay auf Kuba. Dort sind weiterhin – zum Teil seit über vier Jahren – mehr als 500 Menschen in Haft, ohne Anklage, ohne Aussicht auf ein faires Gerichtsverfahren und ohne Garantie gegen Folter oder unmenschliche Behandlung. Im Namen des „Krieges gegen den Terror“ hält die US-Regierung eine unbekannte Zahl von Menschen in teilweise geheimen Haftzentren im Irak, in Afghanistan und anderswo gefangen, wo sie Folter und Misshandlungen ausgesetzt sind. Damit verstoßen die USA gegen die Genfer Konventionen und andere von ihnen selbst ratifizierte völkerrechtliche Verträge.

JANUAR

15.01.05: Der US-Soldat Charles Graner wird wegen Gefangenenmisshandlungen im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib von einem US-Militärgericht schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt. Graner betont, er habe auf Anweisung gehandelt. ai kritisiert, dass die politisch Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

20.01.05: ai appelliert an US-Präsident George W. Bush anlässlich dessen zweiter Amtseinführung, sich öffentlich und uneingeschränkt zum Folterverbot und zu allen Normen des Völkerrechts zu bekennen, die Praxis der Misshandlungen und Isolationshaft, etwa in Guantánamo, sofort zu beenden, sowie die Foltervorfälle von unabhängiger Stelle untersuchen zu lassen.

FEBRUAR

23.02.05: US-Präsident Bush besucht Deutschland und trifft Bundeskanzler Gerhard Schröder. In einem offenen Brief an den Bundeskanzler stellt Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen ai-Sektion fest: „Guantánamo hat Prinzip: Seit über drei Jahren missachtet die US-Regierung eklatant völkerrechtliche Grundsätze, wenn sie diese Menschen ohne Anklage, ohne anwaltliche Vertretung, ohne Besuchsmöglichkeit, unter entwürdigenden Bedingungen festhält und foltert oder misshandelt. Bundeskanzler Schröder muss sich bei Bush für eine menschenrechtsgemäße Behandlung der Gefangenen einsetzen.“

MÄRZ

10.03.05: Auf Einladung von ai Deutschland berichtet Baher Azmy, US-Anwalt des in Guantánamo inhaftierten Murat Kurnaz, über die Haftbedingungen seines Mandanten. Der 22jährige Kurnaz ist in Bremen geboren und aufgewachsen, jedoch türkischer Staatsbürger. Im Oktober 2001 reiste er nach Pakistan. Dort wurde er als angebliches Al Qaida-Mitglied festgenommen. Seit Anfang 2002 wird er in Guantánamo festgehalten. Durch veröffentlichte Akten ist mittlerweile bekannt, dass auch der US-Militärgeheimdienst keine Hinweise auf eine terroristische Betätigung von Kurnaz hat.

APRIL

24.04.05: Die ai-Gruppe München informiert mit einer Mahnwache über die Zustände in Guantánamo. Bundesweit beteiligen sich mehr als 50 ai-Gruppen an Aktionen zum Thema.

MAI

25.05.05: Der ai-Jahresbericht 2005 dokumentiert auf 635 Seiten die weltweite Menschenrechtssituation in 149 Länder-Kapiteln. Mit Blick auf den „Krieg gegen den Terror“ kritisiert ai die Bemühungen der USA, das weltweit geltende und absolute Folterverbot aufzuweichen; die Anstrengungen der Bush-Regierung, Gefangenen den Schutz der Genfer Konventionen vorzuenthalten und die Praxis der US-Behörden, Gefangene in Drittstaaten zu verschleppen.

JUNI

14.06.05: Im Verfahren gegen Mounir al-Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 lässt das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg Zeugenaussagen zu, obwohl sie möglicherweise unter Folter zustande gekommen sind. Es handelt sich dabei um Auszüge aus Verhören von Ramsi Binalshibh, Mahamed Ould Slahi und Khaled Sheikh Mohamed, die sich an einem unbekannten Ort in der Gewalt der USA befinden. Die US-Regierung stellte die Aussagen zur Verfügung, verweigerte dem Gericht und der Verteidigung aber die Möglichkeit eines eigenen Verhörs bzw. Kreuzverhörs sowie Einsicht in die vollständigen Verhörakten. Indem es die Aussagen dennoch zulässt, verstößt das Oberlandesgericht gegen die Vorgaben aus Artikel 15 der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, denen Deutschland beigetreten ist.

21. 06.05: Die US-Regierung lehnt eine unabhängige Untersuchungskommission zu Guantánamo weiter ab. Dazu erklärt ai: "Der Verdächtige kann sich nicht selbst untersuchen und richten. Das widerspricht allen rechtsstaatlichen Prinzipien." ai beharrt auf einer unabhängigen Untersuchung der Misshandlungs- und Foltervorwürfe in Guantánamo, Abu Ghraib und anderen US-Haftzentren. Weder UN-Experten wie der UN-Sonderberichterstatter zu Folter, noch Menschenrechtsorganisationen haben bislang Zugang zu den US-Gefangenenlagern erhalten.

26.06.05: Anlässlich des Internationalen Tages der Vereinten Nationen zur Unterstützungen der Folteropfer fordert ai erneut: Das Gefangenenlager in Guantánamo muss unverzüglich geschlossen werden. Die über 500 Gefangenen sind vor ein ordentliches Gericht zu stellen oder freizulassen. Gleichzeitig muss die US-Regierung offen legen, wie viele Menschen sie an welchen Orten der Welt unter Missachtung der Menschenrechte festhält.

JULI

07.07.05: Zahlreiche Guantánamo-Gefangene treten in Hungerstreik. Die Inhaftierten protestieren damit gegen die Haftbedingungen und dagegen, dass sie keine Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor Gericht anzufechten. ai startet eine Eilaktion für Appelle an US-Präsident Bush und US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld.

15.07.05: Das Berufungsgericht des US-Staates Columbia entscheidet im Fall des jemenitischen Guantánamo-Häftlings Salim Ahmed Hamdan, dass dieser vor einer Militärkommission angeklagt werden kann. Die Genfer Konvention gewähre Einzelnen keine vor US-Gerichten einklagbaren Rechte, begründet das Gericht seine Entscheidung, die ein früheres Urteil revidiert. Das Verteidigungsministerium kündigt an, in diesem und drei anderen Fällen sofort Verhandlungen vor der Militärkommission aufnehmen zu wollen. ai zeigt sich bestürzt über dieses Urteil, da die Militärkommissionen kein faires und unabhängiges Verfahren garantieren. U.a. können die Angeklagten nicht vor einem unabhängigen Gericht Berufung einlegen, nicht einmal, wenn gegen sie die Todesstrafe verhängt wird.

AUGUST

04.08.05: Ein ai-Bericht dokumentiert die Fälle zweier Jemeniten, die 2003 von den USA verschleppt wurden. Salah Nasser Salim Ali und Muhammad Faraj Ahmed Bashmilah verbrachten mehr als 18 Monate in Einzelhaft, ohne zu wissen, wo sie waren, ohne Kontakt zu ihren Familien oder Anwälten, ohne Tageslicht zu sehen, die meiste Zeit an Händen und Füßen gefesselt. Im Mai 2005 wurden beide an die jemenitischen Behörden überstellt - unter der Auflage, im Jemen in Haft zu bleiben. Dort konnte ai mit ihnen sprechen.

SEPTEMBER

08.09.05: Ein Berufungsgericht in der US-Hauptstadt Washington befasst sich mit dem Fall „Kurnaz vs. Bush“. Es handelt sich um ein Sammelverfahren für mehr als 50 Kläger. Die US-Regierung hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung einer Richterin vom Bundesbezirksgericht in Washington eingelegt. Richterin Hens Green entschied, dass die Inhaftierung der Kläger die Genfer Konventionen und die US-Verfassung verletzten. Zu Kurnaz stellte sie fest, es gebe keine Beweise, dass Kurnaz "den bewaffneten Kampf gegen die Vereinigten Staaten aufnehmen wollte oder sonst wie beabsichtigte, amerikanische Interessen anzugreifen." Eine Entscheidung des Berufungsgericht in Washington steht noch aus.

26.09.05: Die US-Soldatin Lynndie England wird in sechs von sieben Anklagepunkten der Misshandlung von Gefangenen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib von einem Militärgericht in Texas schuldig gesprochen. Sie wird zu drei Jahren Haft verurteilt. Wie schon im Fall Graner fordert ai eine strafrechtliche Verfolgung der politisch Verantwortlichen.

OKTOBER

06.10.05: Der US-Senat bringt einen Entwurf ein, der das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung festschreibt und einheitliche Standards beim Umgang mit Gefangenen erstellen möchte. ai begrüßt diesen Vorstoß, verlangt aber auch die Errichtung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses über die Vorgänge in Abu Ghraib und anderen Gefängnissen und die Verantwortlichkeit der Führungspersonen dafür. Präsident Bush kündigt zunächst sein Veto an, stimmt aber am 16.12. der Regelung, allerdings mit einigen bedenklichen Änderungen, zu. (AI-Index: AMR 51/161/2005)

17.10.05: Das höchste Gericht Großbritanniens, die Law Lords, verhandelt über eine Klage, die ai zusammen mit 13 anderen Organisationen eingereicht hat. Ein Urteil des englischen Berufungsgerichts von 2004 soll rückgängig gemacht werden. Es hatte Beweismaterial, das durch Folter im Ausland erlangt wurde, zu englischen Gerichtsverfahren zugelassen. Am 8. Dezember 2005 geben die Law Lords der Klage statt und verbieten die Verwertung unter Folter zustande gekommenen Beweismaterials.

NOVEMBER

08.11.05: Erneut bestätigt ein ai-Bericht die Existenz geheimer US-Gefängnisse. Aussagen ehemaliger jemenitischer Gefangener bestätigen, dass der US-Geheimdienst CIA Verdächtige an Orten auf der ganzen Welt "verschwinden" lässt. ai dokumentiert den Fall von Muhammad al-Assad. Der Jemenite lebte seit 20 Jahren in Tansania. Sicherheitskräfte des Landes nahmen ihn im Dezember 2003 fest und übergaben ihn an US-Amerikaner, vermutlich Mitarbeiter des CIA. Al-Assad verbrachte 13 Monate in einem modernen Komplex in Isolationshaft. Er war 24 Stunden am Tag Kunstlicht und ununterbrochener Beschallung ausgesetzt. Über 16 Monate erfuhr al-Assads Familie nichts über sein Schicksal. Im Mai 2005 wurde er in den Jemen überstellt und sitzt dort weiterhin ohne Anklage im Gefängnis.

19./20.11.05: ai und die britische Anwaltsorganisation Reprieve veranstalten in London eine internationale Konferenz zum Thema "The global struggle against torture: Guantánamo Bay, Bagram and beyond". Teilnehmer sind u.a. zahlreiche ehemalige Guantánamo-Häftlinge, Familienangehörige von weiterhin Inhaftierten, Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und der UN sowie juristische und medizinische Experten. Die Konferenz leistet eine Bestandsaufnahme der Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem "Krieg gegen den Terror" und führt die Folgen von Folter und illegaler Haft vor Augen.

30.11.05: Das Bremer Verwaltungsgericht entscheidet im Fall „Murat Kurnaz“ zugunsten von Kurnaz. Nach dem Urteil hat der in Guantánamo inhaftierte Bremer Bürger mit türkischer Staatsangehörigkeit seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis durch seinen unfreiwilligen Aufenthalt in Guantánamo nicht verwirkt. ai begrüßt die Entscheidung: „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht die Entscheidung von Bremens Innensenator Thomas Röwekamp korrigiert hat. Damit ist klar gestellt, dass die illegale Inhaftierung in Guantánamo in Deutschland nicht nachträglich legitimiert wird.“

DEZEMBER

01.12.05: Deutsche und ausländische Medien berichten verstärkt über Verschleppungen durch die CIA in geheime Haftzentren. Die Fälle der deutschen Staatsbürger Khaled El-Masri und Mohammed Haydar Zammar werfen Fragen über die Rolle der Bundesregierung im „Kampf gegen den Terror“ auf. ai fordert eine lückenlose Klärung und die Offenlegung der CIA-Flüge, der Verschleppungen in US-Geheimlager und illegalen Überstellungen in Folterstaaten.

10.12.05: Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte kritisiert ai-Generalsekretärin Lochbihler: "Wenn die Berichte stimmen, hat die deutsche Regierung einer Politik Vorschub geleistet, die Menschen entführt, Folter billigt und auch anwendet. Wir fordern eine lückenlose und öffentliche Aufklärung dieser sowie aller anderen Fälle, in denen deutsche Behörden von geheimen Flügen der CIA, Verschleppungen in Geheimgefängnisse und Folter wussten, dies unterstützten oder davon profitierten. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention wären sie zum Schutz der betroffenen Menschen verpflichtet gewesen."

14.12.05: Als ungenügend wertet ai die bisherigen Erklärungen der Bundesregierung zur Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled El-Masri und zu den CIA-Flügen über Deutschland. Es fehlten konkrete Aussagen darüber, was die Regierung unternimmt, um die Menschenrechte von Gefangenen im Anti-Terror-Kampf zu schützen. Im Fall des in Damaskus inhaftierten Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar sei weiter unklar, ob deutsche Behörden Hinweisen auf Folter und Misshandlung nachgegangen seien. An Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert ai, künftig deutlich Position gegen die Praxis der Verschleppung von Gefangenen in geheime Haftlager zu beziehen – und zwar nicht nur, wenn deutsche Staatsbürger davon betroffen sind. Deutschland müsse die USA dazu drängen, die Menschenrechte und die völkerrechtlichen Grundsätze auch im Anti-Terror-Kampf zu achten.

15.12.05: Heuchlerisch sei die Haltung der Bundesregierung im Fall des im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftierten Bremer Bürgers Murat Kurnaz, sagt ai. „Einerseits vernehmen deutsche Beamte Kurnaz in Guantánamo, andererseits behaupten die Deutschen, sie könnten sich nicht für ihn einsetzen“, sagte ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler. ai hat die Bundesregierung mehrfach nachdrücklich aufgefordert, sich für Kurnaz und Zammar einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung amnesty international





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Pressemitteilung: amnesty international


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