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Die Entwicklungspolitik im Wandel der Zeit  

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Gastbeitrag: Dipl.-Geogr. Johannes Winter  
Inhaltsverzeichnis

6. Entwicklung bedeutet Nachhaltigkeit - Die stärkere Einbeziehung möglicher Folgen eigenen Handelns in den 1990er Jahren

6.1. Zur Entstehung des Nachhaltigkeitsbegriffes

Die Entwicklungspolitik der 1990er Jahre nahm einige zentrale Aspekte der vorangegangenen Dekade - zu denen die Strukturanpassungsversuche und die Entschuldungsinitiativen zählten - wieder auf, setzte jedoch einen neuen thematischen Schwerpunkt: Die stärkere Einbeziehung und Betonung einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise.

Fragen nach dem Umgang mit den vorhandenen Ressourcen, der Art und Weise des Zusammenlebens von Gesellschaften, Kulturen und Interessensgruppen, der Distribution von Macht, Wohlstand und Gunsträumen und den damit korrelierenden Auswirkungen unseres Verhaltens auf künftige Generationen rückten bereits 1987 mit der Veröffentlichung des sogenannten "Brundtland-Berichts" [64] stärker in den Vordergrund. Darin heißt es: "Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs. (...) Thus the goal of economic and social development must be defined in terms of sustainability in all countries - developed or developing, market-oriented or centrally planned" (WCED, 1987: 43).

Die außerordentliche Bedeutung dieser Definition liegt in ihrem ausdrücklichen Verweis auf die Verantwortung, die die jetzigen Generationen gegenüber den folgenden besitzen. Die in der Gegenwart eingeleiteten Strukturmaßnahmen prägen die Entwicklung zukünftiger Generationen, was impliziert, dass die entstandenen Gegebenheiten in der Zukunft unwiderruflich sein können. Daher sind die Völker und Staaten der Erde, ob hochentwickelt oder auf dem Weg dorthin, ob marktorientiert oder planwirtschaftlich ausgerichtet, dazu verpflichtet, den kommenden Generationen jene Strukturen zu hinterlassen, die es ihnen ermöglichen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil frei zu wählen.

Der "Brundtland-Bericht" erkannte bereits, was fünf Jahre später in der Agenda 21 erneut aufgegriffen wurde: "Development involves a progressive transformation of economy and society" (WCED, 1987: 43). Entwicklung bedeutet folglich nicht nur Modernisierung und Wachstum, sozioökonomische und politische Unabhängigkeit oder Dissoziation, Strukturanpassung und Konsolidierung; Entwicklung impliziert einen Veränderungsprozess in der Gesellschaft - der beispielsweise auf ein bewussteres Konsumverhalten abzielt - mit der Intention, die jetzigen Denk- und Handlungsweisen nachhaltiger zu gestalten und damit auch den künftigen ein stabiles Fundament zu liefern.

6.2. Die Agenda 21 und ihre Bedeutung für die Entwicklungspolitik

Die Agenda 21 wurde im Juni 1992 auf der "Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung" (United Nations Conference on Environment and Development / UNCED) in Rio de Janeiro verabschiedet. Der sogenannte "Earth Summit" thematisierte die globalen ökonomischen, soziokulturellen und ökologischen Probleme. Er lieferte mit der Agenda 21 ein umfangreiches Dokument, dass die Handlungsgrundlagen erörterte, die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung erläuterte und entsprechende Maßnahmen und Instrumente vorschlug. Kurzum: "In der Agenda 21 werden die dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten. Die Agenda 21 ist Ausdruck globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich von Entwicklung und Umwelt" (UNCED 1992: Kapitel 1.3).

Der angesprochene globale Konsens [65] bezog sich u.a. auf die Bekämpfung der weltweiten Armut, der das Kapitel drei innerhalb der Agenda 21 gewidmet wurde. Der Programmbereich "Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsschichten" ist im Folgenden in seinem originalen Wortlaut auszugsweise aufgeführt:

Abb. 3: Kapitel 3 der Agenda 21 der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (3.-14.6.1992) in Rio de Janeiro

Kapitel 3: Armutsbekämpfung

Programmbereich: Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen

Handlungsgrundlage

3.1. Die Armut stellt ein komplexes, vielschichtiges Problem dar, dessen Ursachen sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich angesiedelt sind. Es gibt keine einheitliche Lösung, die sich für eine weltweite Anwendung eignet. Statt dessen sind länderspezifische Programme zur Bekämpfung der Armut und internationale Bemühungen zur Unterstützung nationaler Anstrengungen sowie ein parallel dazu laufender Prozeß der Schaffung günstiger internationaler Rahmenbedingungen grundlegende Voraussetzungen für die Lösung dieses Problems. Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten Herausforderungen überall auf der Welt. Der Kampf gegen die Armut liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Länder.

3.2. Trotz nachhaltiger schonender Ressourcenbewirtschaftung muß eine Umweltpolitik, die in erster Linie auf die Erhaltung und den Schutz der Ressourcen ausgerichtet ist, auch in gebührender Weise auf diejenigen Menschen Rücksicht nehmen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf diese Ressourcen angewiesen sind. Andernfalls könnte eine solche Politik nachteilige Auswirkungen sowohl auf die Armut als auch auf die Chancen für eine auf lange Sicht erfolgreiche Ressourcen- und Umwelterhaltung haben. Ebenso wird eine Entwicklungspolitik, deren primäres Ziel die Steigerung der Güterproduktion ist, ohne daß sie dabei die Schonung der für diesen Zweck benötigten Ressourcen im Auge hat, früher oder später zu einem Rückgang der Produktivität führen, was sich wiederum ebenfalls negativ auf die Armut auswirken könnte. Eine konkrete Strategie zur Armutsbekämpfung ist daher eine der Grundvoraussetzungen für eine gesicherte nachhaltige Entwicklung. Eine wirksame Strategie, mit deren Hilfe Armuts-, Entwicklungs- und Umweltprobleme zur gleichen Zeit angegangen werden können, soll sich zuerst schwerpunktmäßig mit den Ressourcen, der Produktion und den Menschen befassen und Bevölkerungsfragen, eine bessere Gesundheitsversorgung, Bildung und Erziehung, die Rechte der Frau, die Rolle der Jugend und die der indigenen Bevölkerung sowie die örtlichen Gemeinschaften und einen demokratischen Beteiligungsprozeß in Verbindung mit guter Regierungsführung mit einbeziehen.

3.3. Integrale Bestandteile eines solchen Vorgehens sind neben der internationalen Unterstützung die Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern in einer Weise, die sowohl dauerhaft als auch nachhaltig ist, ebenso wie direkte Maßnahmen zur Ausrottung der Armut durch Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie durch einkommenschaffende Programme.

Ziele

3.4. Das langfristig angestrebte Ziel, alle Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Existenz nachhaltig zu sichern, soll als integraler Faktor dienen, der es ermöglicht, auf politischer Ebene Fragen der Entwicklung, der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der Armutsbekämpfung gleichzeitig anzugehen. Die Ziele dieses Programmes lauten wie folgt:

a). allen Menschen mit besonderer Vordringlichkeit die Möglichkeit zur nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu geben;

b). eine Politik und Strategien umzusetzen, die eine ausreichende Bereitstellung von Finanzierungsmitteln fördern und sich schwerpunktmäßig mit integrierten Strategien zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen befassen, wozu auch die Schaffung von Einkommen, eine vermehrte Kontrolle über die Ressourcen auf lokaler Ebene, die Stärkung örtlicher Institutionen und der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten sowie die stärkere Einbeziehung von nichtstaatlichen Organisationen und kommunalen Verwaltungsbehörden als Zuträger gehören;

c). für alle von Armut betroffenen Gebiete integrierte Strategien und Programme für einen vernünftigen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt, für die Mobilisierung finanzieller Ressourcen, die Überwindung und Bekämpfung der Armut sowie die Schaffung von Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten zu entwickeln;

d). in nationalen Entwicklungs- und Haushaltsplänen einen Schwerpunkt bei Investitionen in das Humankapital zu setzen, mit speziellen politischen Konzepten und Programmen für den ländlichen Raum, städtische Armutsgruppen, Frauen und Kinder.

Maßnahmen

3.5. Die Maßnahmen, die zur integrierten Förderung einer nachhaltigen Existenzsicherung und eines nachhaltigen Umweltschutzes beitragen, umfassen eine Vielzahl sektoraler Eingriffe unter Beteiligung der verschiedensten Handlungsträger von der lokalen bis zur globalen Ebene und sind auf jeder dieser Ebenen unverzichtbar, insbesondere der kommunalen und lokalen Ebene. Es bedarf nationaler und internationaler Fördermaßnahmen, in denen die regionalen und subregionalen Gegebenheiten voll und ganz berücksichtigt werden, um ein vor Ort gesteuertes und auf das jeweilige Land zugeschnittenes Konzept zu entwickeln. Allgemein gesprochen sollen die Programme

a). sich schwerpunktmäßig mit der Stärkung der Rolle lokaler und kommunaler Gruppen durch das Prinzip der Delegierung von Befugnissen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen auf die am besten dafür geeignete Ebene befassen, um sicherzustellen, daß das Programm den geographischen und ökologischen Gegebenheiten angepaßt ist;

b). Sofortmaßnahmen enthalten, um diese Gruppen in die Lage zu versetzen, die Armut zu bekämpfen und eine größere Nachhaltigkeit zu erzielen;

c). eine Langzeitstrategie enthalten, deren Ziel die Schaffung optimaler Bedingungen für eine nachhaltige lokale, regionale und nationale Entwicklung ist und mit deren Hilfe die Armut ausgerottet und die Ungleichheit zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen ausgeglichen würden. Sie soll die am stärksten benachteiligten Gruppen - insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche innerhalb dieser Gruppen - sowie Flüchtlinge unterstützen. Zu diesen Gruppen gehören auch arme Kleinbauern, Hirten, Handwerker, Fischergemeinschaften, Landlose, indigene Bevölkerungsgruppen, Wanderarbeiter und der informelle städtische Sektor.

(...)

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

3.11. Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 30 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Diese Abschätzung überschneidet sich mit Abschätzungen in anderen Teilen der Agenda 21. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

3.12. Die Schaffung nationaler Kapazitäten für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung und bedarf einer vorrangigen Behandlung. Besonders wichtig ist dabei, daß der Schwerpunkt auf dem Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten auf der Ebene der örtlichen Gemeinschaft liegt, damit ein von dort aus gesteuertes Nachhaltigkeitskonzept unterstützt und Mechanismen geschaffen und gestärkt werden, die den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeindegruppen auf nationaler und internationaler Ebene ermöglichen. Der Bedarf an solchen Aktivitäten ist beträchtlich und ist in Verbindung mit den verschiedenen relevanten Bereichen der Agenda 21 zu sehen, die entsprechender internationaler finanzieller und technologischer Unterstützung bedürfen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1997: http://www.oneworldweb.de/agenda21/welcome.html

Vollständige Version unter: Bayrisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: http://www.umweltministerium.bayern.de/agenda/agenda21/rio/index.htm

Die Resonanz auf die Agenda 21 war außerordentlich groß. Die Tatsache, dass bis auf wenige Ausnahmen die Staaten der Erde zu einem Konsens gefunden hatten, der die globalen ökologischen und sozialen Gefahren ansprach und sie anzugehen versuchte, waren bereits als großer Erfolg zu werten. Die Agenda 21 trug dazu bei, dass die Auseinandersetzung mit Themen wie der globalen Klimaveränderung, der Zunahme der Weltbevölkerung und der umweltbedingten Bedrohung des Lebensraumes in ein stärkeres öffentliches Bewusstsein rückte. In den Jahren nach dem "Erdgipfel" von 1992 entstanden neue Initiativen und Organisationen auf Regierungs- und Nicht-Regierungsebene, die sich auf verschiedenste Weise mit globalen Zukunftsfragen beschäftigten und sich gleichzeitig für die Umsetzung der Agenda 21 einsetzten.


Die öffentliche Anteils- und Einflussnahme wurde notwendig - wie sich in der Folgezeit herausstellte -, da auch die UN-Konferenz in Rio de Janeiro offenbart hatte, dass die eigentlichen Probleme in der Durchführung und Umsetzung der Agenda 21 bestanden. Die grundsätzliche Bereitschaft zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen, sie zu fördern, ist weltweit wahrzunehmen. Allerdings scheitern die Versuche häufig daran, dass die notwendigen Strukturreformen auf nationaler als auch auf internationaler Ebene nicht entsprechend durchgeführt werden. Sobald eine Interessensgruppe direkt von den im Rahmen der Agenda 21 ausgehandelten Maßnahmen betroffen ist, schwindet die Bereitschaft, die Entscheidung zu einem zukunftsorientierten Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit mitzutragen. Eine nachhaltige Entwicklung kann allerdings nur dann gelingen, wenn durch gezielteres Konsumverhalten, Selbstbeschränkung, Verzicht und die Bereitschaft, die entstehenden Mehrkosten zu tragen, ein aktiver Beitrag von sämtlichen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden geleistet wird. Die Motivation dafür liegt nicht allein in der Verantwortung ethischen Handelns oder politischer Vernunft, sondern in erster Linie in der Erkenntnis, dass sich - wie eingangs erwähnt - die Probleme nicht nur dort auswirken, wo sie entstehen. Die Wohlstandsinseln werden sich nicht halten können, wenn ihre Bewohner und Nutznießer die Armut und Umweltzerstörung außerhalb ihres Handlungs- und Lebensraumes unberücksichtigt lassen.

Bezüglich der Aufgabenverteilung im Umsetzungsprozeß legt die Agenda 21 fest: "Ihre erfolgreiche Umsetzung ist in erster Linie Aufgabe der Regierungen. Eine entscheidende Voraussetzung dafür sind politische Konzepte, Pläne, Leitsätze und Prozesse auf nationaler Ebene" (UNCED 1992: Kapitel 1.3). Diese Forderung richtet sich einerseits an die einzelnen souveränen Staaten, andererseits an Staatengemeinschaften wie die Europäische Union sowie multilaterale Organisationen (z.B. Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen). Unter Berücksichtigung der Subsidiarität sollen nur jene Handlungsfelder auf internationaler Ebene angegangen werden, die auf nationaler Ebene nicht oder nur auf unbefriedigende Weise umsetzbar sind. Dazu zählen beispielsweise globale Klimaschutzverordnungen bezüglich der CO2-Emissionen, der Waldzerstörung und der Desertifikation sowie globale Wirtschaftsabkommen (UNCTAD, WTO) mit entsprechender Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte der Nachhaltigkeit.

Von Bedeutung wird sein, inwieweit die Umsetzung der Agenda 21 der "UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung" einerseits statistisch messbar, andererseits international kontrollier- und sanktionierbar ist. Im Jahre 1995 verabschiedete die "UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung" (UN-Commission on Sustainable Development / CSD) ein Indikatorenprogramm, welches anhand von statistischen Kenndaten die ökologischen, ökonomischen, sozialen und politischen Gegebenheiten versucht zu messen. Diesbezüglich wurde vom 23. - 28. Juni 1997 die 19. Sondertagung der "UN-Generalversammlung zur Gesamtüberprüfung und -bewertung der Umsetzung der Agenda 21" in New York ("Earth Summit+5") abgehalten. Die Delegierten der 165 vertretenen Länder verabschiedeten ein Abschlussdokument, welches als Manifestation der Agenda 21 zu werten war, nicht jedoch als ihre inhaltliche Fortsetzung und Weiterentwicklung. Der "Earth Summit+5" lieferte weder konkrete Ziele noch übte er Kritik am bisherigen Vorgehen [66]. Es gelang nicht, die bisher eingeleiteten Maßnahmen und gewählten Strategien zur Umsetzung der Agenda 21 zu "überprüfen und zu bewerten", sondern lediglich das fünf Jahre zuvor Beschlossene zu manifestieren. Es zeigte sich, dass ein einziges Dokument, selbst wenn es auf einem globalen Konsens basiert, nicht in der Lage war, die divergierenden Interessen und Vorstellungen von Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Politik, Ökologie und Gesellschaft zusammenzuführen und damit das Fundament für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung zu schaffen.

Die Agenda 21 ist ein Ausdruck globalen Willens, die Erde auch über das 21. Jahrhundert hinaus bewohnbar und bewohnenswert zu gestalten. Allerdings widerspricht sie in weiten Teilen dem derzeitigen Verständnis politischen und wirtschaftlichen Handelns. Der sowohl in hochentwickelten Ländern als auch in vielen Entwicklungsländern auf Druck von Weltbank und IWF praktizierte Konsolidierungskurs des Staatshaushaltes erfasste in der Vergangenheit v.a. besonders sensible Bereiche. Die Einsparungen im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Umweltschutz bedeuteten eine zusätzliche Gefahr für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung. Die Unwissenheit über die Folgen des eigenen Handelns, die Vernachlässigung gemeinnützigen Denkens und Handelns zugunsten eigenen Macht- und Wohlstandszuwachses und der allgemeine Zustand der Not in zahlreichen Entwicklungsländern erhöhen das Risiko, die Umwelt nachhaltig, d.h. irreversibel, zu schädigen.

Das dadurch nicht nur die natürliche Lebensgrundlage entscheidend verändert wird, sondern auch für jeden Einzelnen in Gefahr gerät, erkannte bereits der vom damaligen UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali erstellte Bericht, "Agenda für Entwicklung" (A/48/935), der auf der 48. UN-Generalversammlung am 6.5.1994 vorgestellt wurde. Darin heißt es: "Die Umweltzerstörung führt zu einer Minderung der Qualität und der Quantität vieler Ressourcen, die von den Menschen direkt genutzt werden. Wird der Zerstörung der natürlichen Ressourcen nicht die nötige Beachtung geschenkt, können sich die Folgen als katastrophal erweisen. Die Wasserverschmutzung schädigt die Fischereiwirtschaft. Die Versalzung und die Erosion des Mutterbodens reduzieren die Ernteerträge. Die Degradation der Landwirtschaft und die Entwaldung haben zu Dürre und Bodenerosion beigetragen und dazu geführt, dass Mangelernährung und Hungerkatastrophen in bestimmten Regionen immer häufiger auftreten. Überfischung und die Erschöpfung der Meeresressourcen gefährden alteingesessene Gemeinschaften. Die exzessive Abholzung und die Zerstörung der Regenwälder haben zum Verlust wichtiger natürlicher Lebensräume geführt und die biologische Vielfalt der Welt verringert. Umweltschädliche Methoden der Gewinnung natürlicher Ressourcen haben dazu geführt, dass große Regionen brach liegen und verseucht sind. Am beunruhigendsten ist, dass die Zerstörung in einigen Fällen irreversibel sein kann. Es gilt, dringend aufzuzeigen, welche Handlungsweisen der Gesundheit unseres Planeten bleibenden Schaden zufügen. Solchen Handlungsweisen ist Einhalt zu gebieten. (Agenda für Entwicklung 1994: C 72f.).

Für die Umsetzung der globalen Vereinbarungen und Zusicherungen wirkt sich hinderlich aus, dass weder die Vereinten Nationen noch Nicht-staatliche Organisationen (NGO's) den Handlungsspielraum besitzen, um nationale Regierungen oder Staatengemeinschaften dazu zu bewegen, ihre verbindlichen Zusagen (vgl. Agenda 21) tatsächlich umzusetzen. Daher ist es um so wichtiger, dass das Bewusstsein für ein nachhaltiges Denken und Handeln in der Gesellschaft eines jeden Landes erhöht und damit Druck auf die entsprechende nationale Regierung ausgeübt werden muss. Es muss deutlich werden, dass die Natur die Quelle von Existenz, Subsistenz und Wohlstand ist und daher besonderen Schutzes bedarf. In der Mehrzahl der Entwicklungsländer sind es die klassischen Wirtschaftszweige Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau und Handwerk, die einen Großteil des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaften und die sich in erster Linie auf die Rohstoffe der Natur gründen.

Den hochentwickelten Staaten kommt eine besondere Verantwortung in bezug auf den nachhaltigeren Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu. Die Industrieländer sind einerseits die weltweit größten Verbraucher der natürlichen Ressourcen sind, andererseits besitzen sie - auch infolge ihrer Entwicklungspolitik - eine Vorbildfunktion für viele Entwicklungsländer. Das Kopieren des westlichen Entwicklungsweges birgt große Gefahren in sich. Eine globale Nachahmung des Lebensstils der Massenkonsumgesellschaften würde die Grenze der Nachhaltigkeit und der Tragfähigkeit der Erde überschreiten. Beispiele dafür finden sich nicht nur außerhalb der Wohlstandsinseln, sondern zunehmend auch innerhalb dieser. Das belegen beispielsweise die ökologischen Schäden, die durch den exogenen Tourismus in stark frequentierten Rezeptionszentren Spaniens, Portugals, Griechenlands und der Türkei hervorgerufen werden und sich u.a. in Form von Trinkwasserverknappung, Abfallentsorgungsproblemen, Bodendegradation und flächenhafter Versiegelung äußern.

Es bleibt zu hoffen, dass beim kommenden "Earth Summit+10" in Johannesburg (2002) die globalen Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung stärker eingefordert werden und der Umsetzung der Agenda 21 durch ein verbindlicheres Kontroll- und Sanktionsmaßnahmenprogramm ein entscheidendes Stück näher gekommen werden kann. Bisher erinnern die Versuche noch zu sehr an die vergangenen Annäherungsbestrebungen zwischen Nord und Süd, die geprägt waren von guten Vorsätzen und Zusicherungen, aber einer schlechten Moral bezüglich der Realisierung des Vereinbarten.

(c) Dipl.-Geogr. Johannes Winter, Weltpolitik.net

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[64] Der "Brundtland-Bericht" - benannt nach dem damaligen Vorsitzenden der "World Commission on Environment and Development" (Weltkommission für Umwelt und Entwicklung), dem norwegische Ministerpräsidenten Gro Harlem Brundtland - erschien 1987 unter dem Titel "Our common future".
[65] An der UNCED in Rio de Janeiro nahmen insgesamt 172 Regierungsvertreter teil, davon 108 Staats- und Regierungschefs (UN 1997: http://www.un.org/geninfo/bp/enviro.html).
[66] Vgl. dazu die darauf bezugnehmende Resolution der UN-Generalversammlung 55/199 vom 20.12.2000 (http://www.un.org/Depts/german/gv-55/band1/ar55199.pdf).


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