Die Geschichte des Bildungssystems in Deutschland

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Das deutsche Bildungssystem kann auf eine lange Historie zurückblicken. Im Laufe der Jahrhunderte war es immer wieder umfassenden Reformen und Umstrukturierungen unterworfen.

Mittelalter

Lehrer mit Schülern im Mittelalter, Codex Manesse, zwischen 1305 and 1340

Die Ursprünge des deutschen Bildungswesens reichen bis in das Mittelalter zurück und stand lange Zeit unter Aufsicht der Kirche. Anfangs zielte die Bildung darauf ab, den Kleriker-Nachwuchs mit entsprechendem Wissen auszurüsten. Dazu wurden zahlreiche Dom-, Stifts- oder Klosterschulen gegründet. Zunächst standen diese Einrichtungen nur Söhnen von Adeligen offen, später konnte auch die bürgerliche Oberschicht ihre Söhne auf entsprechende Schulen schicken.

Um das Jahr 1100 herum bildeten sich dann aus den verschiedenen Handwerkszünften heraus Ausbildungsmöglichkeiten, die als die Ursprünge der heutigen Berufsausbildung angesehen werden können. Zwar wurde der überwiegende Teil der Jungen zu der Zeit zu Hause unterrichtet, es bestand aber die Möglichkeit seine Söhne auch bei einem Meister in eine Lehre zu schicken.

Ebenfalls im Mittelalter entwickelte sich das Hochschulwesen. Die älteste deutsche Universität wurde 1368 in Heidelberg gegründet. Mit der Reformation setzte schließlich eine breitere Entwicklung des Bildungssystems im Spätmittelalter ein. Neben den bereits bestehenden kirchlichen Schulen entstanden in den Städten zahlreiche andere Schulformen, Gemeindeschulen, Winkelschulen oder Schulen speziell für kaufmännische Berufe. Eine Schulpflicht bestand zur damaligen Zeit jedoch nicht.

18. und 19. Jahrhundert

Ab dem 18. Jahrhundert wurden zunehmend mehr Kinder von den Schulen erfasst, auch die Ausbildung von Mädchen fand ab diesem Zeitpunkt zunehmende Beachtung und Verbreitung. Im Jahr 1763 schließlich, wurde in ganz Preußen die allgemeine Schulpflicht eingeführt, deren Umsetzung aber nur schleppend vorankam und zunächst in den neu entstandenen Volksschulen umgesetzt wurde. Zu dieser Zeit wurde auch die preußische Bildungsreform eingeführt, woraus die ersten technischen Hochschulen hervorgingen. Der Zugang zu diesen technischen Hochschulen war nur denen vorbehalten, die vorher eine Abiturprüfung erfolgreich absolvierten.

Ab dem Jahr 1900 wurden unterschiedliche Typen des Gymnasiums (humanistisches Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule) als gleichberechtigt für alle Studien anerkannt. Mädchen konnten eine gymnasiale Bildung erst ab 1893 in Anspruch nehmen, zu dieser Zeit eröffnete das erste Mädchengymnasium in Karlsruhe seine Pforten. Ohne Einschränkungen ein universitäres Studium absolvieren konnten Mädchen erst ab 1919.

20. Jahrhundert

In der Weimarer Republik wurde 1920 die viertklassige Grundschule innerhalb der Volksschule eingeführt. Diese Struktur hat sich bis heute gehalten. In der Folgezeit ging die Anzahl an humanistischen Gymnasien kontinuierlich zurück und wurden von höheren Schulen, die ihren Fokus mehr auf moderne Fremdsprachen und Naturwissenschaftliche Schwerpunkte legten. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Bildungssystem weitgehend beibehalten. 1937, zwei Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkriegs, wurde schließlich das Abitur nach acht Jahren Gymnasium eingeführt, so wie es zum Teil bis heute der Fall ist.

1949 wurde die Bildungshoheit der einzelnen Bundesländer in Westdeutschland mit Einführung des Grundgesetzes wiederhergestellt. In den darauf folgenden Jahren wurden Schularten und Schuldauer festgelegt, allgemein versuchte man die regional zum Teil sehr unterschiedlichen Bildungssysteme mehr und mehr zu vereinheitlichen und auszubauen. Ein gesamtdeutscher Rahmen für das Bildungssystem wurde 1964 etwa mit der Einführung der Hauptschule festgelegt. In der DDR hingegen war das Bildungssystem die ganze Zeit über von 1949 bis 1990 zentralistisch und stark kommunistisch geprägt, es unterschied sich in mancherlei Hinsicht von dem der BRD und könnte in einem separaten Kapitel beschrieben werden. Nach dem Ende der DDR wurden 1990 die westdeutschen Strukturen weitestgehend auf die neuen Bundesländer übertragen.

Heutiger Aufbau

Ende der 1990er Jahre führten internationale Vergleichsstudien, etwa die Pisa-Studie dazu, dass zahlreiche Änderungen im deutschen Bildungssystem vorgeschlagen wurden, bei denen man sich an vermeintlich erfolgreicheren Ländern orientierte. Stichworte in diesem Zusammenhang sind etwa vorschulische Bildung, Inklusion von lernschwachen Schülern und gemeinsames Lernen, mehr individuelle Förderung oder auch die Ganztagsschule resultierten aus diesen Vorschlägen. Heute ist das Bildungssystem in Deutschland in vier bzw. fünf Stufen eingeteilt:

  • Primarstufe
    • Grundschule
  • Sekundarstufe I
    • Hauptschule, Realschule und Gesamtschule
  • Sekundarstufe II
    • ab der 10. Klasse Gymnasium
  • Tertiärstufe
    • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien
  • Quartärstufe
    • Formen der privaten und beruflichen Weiterbildung

Finanzierung und Organisation

Der Großteil der Bildungsangebote wird von den einzelnen Bundesländern finanziert. Eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems ist die Kostenfreiheit der Primarstufe sowie den Sekundarstufen I und II. Bei anderen Bildungsstufen sieht es etwas anders aus. So wird beispielsweise die frühkindliche Bildung von den Städten und Kommunen finanziert, die hierfür unterschiedliche Gebühren verlangen. Seit 2006 fallen zudem für die meisten Angebote des Tertiärbereichs Gebühren an, die Höhe unterscheidet sich hier nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Hochschule zu Hochschule. Parallel zur Einführung der Hochschulgebühren wurden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten eingerichtet, um zu verhindern, dass Abiturienten sich vor einem Hochschulstudium scheuen. Dies hat allerdings dazu geführt, dass sich zunehmend mehr Studenten während ihres Studiums verschulden. Trotz der Gebühren können Hochschulen seit 2006 eine steigende Anzahl an Studierenden verzeichnen.

Unterschiede in den einzelnen Bundesländern

Durch die föderative Struktur Deutschlands fallen die Zuständigkeiten für Bildung den einzelnen Bundesländern zu. Daher hat jedes einzelne der 16 Bundesländer seine eigenen Schul- und Hochschulgesetze. Die unterschiedlichen Systeme unterscheiden sich teils mehr, teils weniger voneinander. Vor allem die Höhe der Ausgaben für einzelne Bildungsbereiche unterscheidet sich zum Teil stark innerhalb der einzelnen Bundesländer.

Siehe auch