Metropolit

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(altgriech. μητρόπολις metropolis "Mutterstadt einer Kolonie")

In den Ostkirchen eine Bezeichnung für den Bischof einer Provinzhauptstadt. Die wichtigsten Rechte des Metropoliten bestanden in der Leitung der Synoden und in der Weihe der übrigen Bischöfe der Provinz. Die drei größten Metropolitensprengel waren Anfangs in Rom, Alexandria und Antiochia. Das Metropolitansystem bildete sich vorzugsweise im Orient und in der Ostkirche aus, wo der Metropolit svw. Erzbischof war. [1]

In der römisch-katholischen Kirche ist der Metropolit der Vorsteher einer Kirchenprovinz mit bestimmten Rechten.

Quellen