Reichsunmittelbarkeit

Aus Wiki.sah
Version vom 20. Juni 2010, 13:09 Uhr von E.T. (Diskussion | Beiträge) (hat Reichsfreiheit nach Reichsunmittelbarkeit verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ein Privileg für Personen und Institutionen im Heiligen Römischen Reich, die keiner landesherrlichen Gewalt, sondern nur dem Reich (dem Kaiser) selbst unterworfen waren. Die Reichsunmittelbarkeit gewährte einen privilegierten Gerichtsstand.

Siehe auch