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Tonerfeinstaub - begründete Gefahr oder haltlose Hysterie?


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Vor 20 - 25 Jahren träumten Futuristen und Visionäre vom papierlosen Büro der Zukunft. Trotz des Internets, der Smartphone- und Multimediatechnologie erwies sich die Vorstellung vom papierlosen Büroalltag als Utopie. Während die Phantasten zu Zeiten der Nadeldrucker und der ersten Tintenstrahldrucker von großflächigen Multimediawänden und digitalem Papier sinnierten, nahmen trotz des zunehmenden E-Mail-Verkehrs die Zahlen der Kopien und Ausdrucke zu. Die berüchtigte "German Angst" manifestierte sich sogleich etwa zur selben Zeit, als der Hype um den Elektrosmog seinen Gipfel erreichte, um die Schädlichkeit der Tonerpartikel.

Feinstaubbelastung durch Toner?

Tonerkartuschen, wie sie heute üblicherweise aussehen.
Bild: W.carter - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, Wiki commons

In großen und kleinen Büros verrichten zumeist Laserdrucker ihre Dienste. Die Vorteile von Laserdruckern liegen klar auf der Hand: sie sind schnell, sparsam und haben eine bessere Auflösung gegenüber von Tintenstrahldruckern. Viele Büroangestellte machen sich jedoch Sorgen um die möglichen gesundheitlichen Risiken von Laserdruckern und Kopierern. Genährt durch hochgepuschte Medienberichtserstattungen bilden sich viele oft eine voreingenommene Negativmeinung und bauen unnötige Ängste auf. Was ist an der Schädlichkeit der Geräte, die mit Toner arbeiten, dran? Versuchen wir eine objektive Analyse.

Der Druckertoner besteht hauptsächlich aus Pigmentpartikeln, Kunstharz und Ladungsträgern. Die Schädlichkeit des Toners stellt die Toxizität der Partikel in Verbindung mit der Feinstaubemission. Während die Toxizität der Tonerpartikel zweifelsfrei nachgewiesen wurde - einige Tonersorten enthalten sogar Schwermetalle wie Cadmium oder Blei -, herrscht große Uneinigkeit darüber, inwieweit die die Feinstaubkonzentration, die durch Laserdrucker in Büros herrscht, einen gesundheitlichen Schaden verursacht.

Die Definition des Feinstaubs ist relativ schwammig formuliert. Während eine Definition aus dem Jahre 1959 alle Teilchen mit einem Durchmesser von 5 µm als Feinstaub deklariert, zählt man heute 10 µm bis 2,5 µm große Teilchen zum Feinstaub und alles, was kleiner als 0,1 µm ist, zum Ultrafeinstaub. Die Schädigungsart des Feinstaubst nimmt mit der abnehmenden Größe zu. So dringt ein PM10-Staubkorn (PM = Particulate Matter, engl. für Feinstaub) lediglich bis in die Nasenhöhle ein, während PM2,5 bis in die Bronchien und Lungenbläschen und Lungenbläschen eindringen. Ultrafeiner Feinstaub schafft es sogar über das Lungengewebe bis in den Blutkreislauf.[1]

Quellennachweise