Innozenz VIII.: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Innozenz VIII.''' war vom [[29. August]] [[1484]] bis [[25. Juli]] [[1492]] [[Papst]] der katholischen Kirche. Er sicherte sich seine Wahl durch die Bestechung der Kardinäle in der Nacht vor der Entscheidung. Bekannt wurde er vor allem durch die Förderung von [[Inquisition]] und der [[Hexenverfolgung]]. Kurz nach seinem Amtseintritt gab Innozenz die [[Bulle]] ''Summis desiderantes affectibus'' (auch ''Hexenbulle'') heraus, in der er die Existenz der Hexerei amtlich bestätigte. Er legte auch eine Sündentax-Ordnung fest, die u. A. Strafen für geistige und weltliche Vergehen regelte. Hier ein Auszug: | '''Innozenz VIII.''' war vom [[29. August]] [[1484]] bis [[25. Juli]] [[1492]] [[Papst]] der katholischen Kirche. Er sicherte sich seine Wahl durch die Bestechung der Kardinäle in der Nacht vor der Entscheidung. Bekannt wurde er vor allem durch die Förderung von [[Inquisition]] und der [[Hexenverfolgung]]. Kurz nach seinem Amtseintritt gab Innozenz die [[Bulle]] ''Summis desiderantes affectibus'' (auch ''Hexenbulle'') heraus, in der er die Existenz der [[Hexerei]] amtlich bestätigte. Er legte auch eine Sündentax-Ordnung fest, die u. A. Strafen für geistige und weltliche Vergehen regelte. Hier ein Auszug: | ||
Aktuelle Version vom 22. September 2025, 16:31 Uhr
(* 1432 in Genua; † 25. Juli 1492 in Rom)
lat. innocens "unschuldig", bürgerlicher Name: Giovanni Battista Cibo
Innozenz VIII. war vom 29. August 1484 bis 25. Juli 1492 Papst der katholischen Kirche. Er sicherte sich seine Wahl durch die Bestechung der Kardinäle in der Nacht vor der Entscheidung. Bekannt wurde er vor allem durch die Förderung von Inquisition und der Hexenverfolgung. Kurz nach seinem Amtseintritt gab Innozenz die Bulle Summis desiderantes affectibus (auch Hexenbulle) heraus, in der er die Existenz der Hexerei amtlich bestätigte. Er legte auch eine Sündentax-Ordnung fest, die u. A. Strafen für geistige und weltliche Vergehen regelte. Hier ein Auszug:
- Begeht ein Geistlicher einen vorläufigen Mord, so zahlt er, nach Reichswährung, zwei Goldgulden acht Groschen. Vater-, Mutter-, Bruder- und Schwestermord ist angeschlagen zu ein Gulden zwölf Groschen. Wenn hingegen ein Ketzer im Beichtstuhl absolvirt werden will, so hat er zu bezahlen vierzehn Gulden acht Groschen. Eben so viel kostet auch die Absolution von Kirchenraub, Diebstahl, Brandlegung, Mord und Meineid.[1]
Papst Innozenz hinterließ viele Kinder. Seine Nachfahren wurden die Herzöge von Massa und Carrara.
Einzelnachweise
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| Sixtus IV. | (1484-1492) | Alexander VI. |