Verhältniswahlrecht

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Verhältniswahlrecht ist ein Wahlsystem, bei dem die Sitze in einem Parlament möglichst proportional zu den abgegebenen Stimmen auf die einzelnen Parteien oder Kandidaten verteilt werden. Es steht im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht, bei dem in der Regel der Kandidat mit den meisten Stimmen einen Sitz erhält, unabhängig vom Stimmenanteil der anderen.

Grundprinzip

Beim Verhältniswahlrecht wird versucht, das Wahlergebnis so abzubilden, dass der Stimmenanteil einer Partei möglichst genau dem Sitzanteil im Parlament entspricht. Ziel ist es, die politische Willensbildung möglichst gerecht und repräsentativ darzustellen.

Varianten

Es gibt verschiedene Formen des Verhältniswahlrechts:

  • Listenwahl: Parteien stellen Listen mit Kandidaten auf. Die Wähler stimmen für eine Partei (geschlossene Liste) oder für einzelne Kandidaten auf der Liste (offene Liste).
  • Personalisiertes Verhältniswahlrecht: Eine Kombination aus Verhältnis- und Mehrheitswahl, wie z. B. im deutschen Bundestagswahlrecht.
  • Single Transferable Vote (STV): Wähler können Kandidaten nach Präferenz ordnen; komplexes Verfahren zur Stimmenübertragung.

Anwendung

Verhältniswahlrecht wird unter anderem angewendet in:

Vorteile

  • Bessere Repräsentation kleiner Parteien
  • Weniger "verlorene Stimmen"
  • Genauere Abbildung des Wählerwillens
  • Förderung von Koalitionen und Konsensbildung

Nachteile

  • Gefahr der Zersplitterung des Parlaments
  • Kompliziertere Regierungsbildung
  • Geringere persönliche Bindung zwischen Wähler und Abgeordneten (bei reiner Listenwahl)

Verhältniswahlrecht in Deutschland

In Deutschland wird das personalisierte Verhältniswahlrecht verwendet. Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen:

  • Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Mehrheitswahl)
  • Zweitstimme für eine Partei (Verhältniswahl, entscheidend für die Sitzverteilung)

Die Sperrklausel (z. B. 5-%-Hürde im Bundestag) verhindert, dass sehr kleine Parteien ins Parlament einziehen.

Siehe auch

Weblinks