Treibhausgasminderungsquote

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Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) ist ein politisches Instrument zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen im Verkehrsbereich. Sie verpflichtet vor allem Mineralölunternehmen, den Ausstoß von Treibhausgasen durch Kraftstoffe schrittweise zu senken. Grundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das seit 2015 eine schrittweise Erhöhung der Quote vorsieht. Damit sollen fossile Energieträger wie Benzin und Diesel durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt oder ergänzt werden.

Die Quote wird in Prozent angegeben und gibt an, wie stark die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit im Kraftstoff im Vergleich zu einem festgelegten Referenzwert sinken müssen. Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, können diese Vorgabe auf unterschiedliche Weise erfüllen. Typische Maßnahmen sind die Beimischung von Biokraftstoffen, die Nutzung von Wasserstoff oder die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien für Elektrofahrzeuge. Auf diese Weise entsteht ein Anreiz, den Anteil klimafreundlicher Energieträger zu erhöhen und technologische Entwicklungen im Bereich alternativer Antriebe zu fördern.

Die Treibhausgasminderungsquote ist damit Teil der europäischen und nationalen Klimapolitik. Sie verbindet gesetzliche Vorgaben mit marktwirtschaftlichen Mechanismen, da Unternehmen selbst entscheiden können, mit welchen Mitteln sie die Quote erreichen. So trägt das System dazu bei, dass nicht nur Vorschriften bestehen, sondern ein tatsächlicher Wettbewerb um möglichst effiziente Lösungen entsteht.

Handel mit Quoten

Ein zentrales Element der Treibhausgasminderungsquote ist die Möglichkeit des Handels. Nicht jedes Unternehmen kann die Vorgaben allein erfüllen, da die technischen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen unterschiedlich sind. Daher ist vorgesehen, dass Quoten übertragen oder gebündelt werden können. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen übererfüllen, also mehr Emissionen einsparen als vorgeschrieben, können diese Überschüsse an andere Unternehmen verkaufen. Umgekehrt können Unternehmen, die ihre Quote nicht erreichen, zusätzliche Anteile erwerben.

Für private Halter von Elektrofahrzeugen hat sich daraus ein spezieller Markt entwickelt. Der von einem Elektroauto eingesparte Stromverbrauch kann als Beitrag zur THG-Quote angerechnet werden. Da einzelne Fahrzeughalter die Quote nicht selbst vermarkten können, übernehmen spezialisierte Dienstleister die Bündelung dieser Anteile und handeln sie im Namen der Besitzer. Der Erlös wird dann an die Fahrzeughalter ausgezahlt. So ergibt sich eine zusätzliche finanzielle Förderung der Elektromobilität, die über klassische Kaufprämien hinausgeht.

Auch Betreiber von Ladeinfrastruktur können von der Quote profitieren, da die Abgabe von Strom an Elektrofahrzeuge in die Berechnung einbezogen wird. Für Photovoltaikanlagen ohne Elektroauto besteht dagegen in der Regel keine direkte Teilnahme am Quotenhandel, da der erzeugte Strom in diesem Fall nicht als ersetzter Kraftstoff im Sinne der Verordnung gilt. Die Möglichkeit des Handels sorgt insgesamt dafür, dass Einsparungen dort stattfinden, wo sie am kostengünstigsten umgesetzt werden können. Damit wird das System flexibel und wirtschaftlich effizient, während gleichzeitig die gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzziele eingehalten werden.