Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen dar und wird jährlich festgesetzt. Besteuert wird nicht das Einkommen oder der Gewinn, sondern allein das Eigentum an Grund und Boden beziehungsweise bebauten Flächen. Grundlage für die Erhebung sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Bewertungsgesetz (BewG). Zuständig für die Feststellung des steuerlichen Werts ist das Finanzamt, während die eigentliche Steuererhebung von der Gemeinde vorgenommen wird. Jede Kommune legt dafür einen individuellen Hebesatz fest, der entscheidend für die Höhe der Steuer ist. Die Grundsteuer gilt als klassische Objektsteuer, da sie unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers berechnet wird. Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Eigentümergemeinschaften und landwirtschaftliche Betriebe.
Es wird zwischen drei Hauptarten unterschieden: der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke und der ab 2025 optional einführbaren Grundsteuer C, mit der Gemeinden brachliegende, aber baureife Grundstücke höher besteuern können. Diese Differenzierung soll Anreize schaffen, Bauland zu nutzen und der Spekulation entgegenzuwirken. Die Grundsteuer wird meist vierteljährlich gezahlt. Eigentümer erhalten einen Bescheid über den sogenannten Steuermessbetrag vom Finanzamt, auf dessen Grundlage die Gemeinde die endgültige Steuer berechnet. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Wert des Grundstücks, der Gebäudeart, der Nutzung und dem kommunalen Hebesatz ab.
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige Berechnung nach veralteten Einheitswerten für verfassungswidrig. Die Werte stammten größtenteils aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen. Daraufhin beschloss der Gesetzgeber eine umfassende Reform der Grundsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit das neue Berechnungsverfahren, das auf aktuellen Bodenrichtwerten, Nettokaltmieten und Grundstücksgrößen basiert. Dennoch dürfen die Bundesländer eigene Modelle anwenden. So haben etwa Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen abweichende Verfahren eingeführt, die sich teils stark unterscheiden. Das Ziel bleibt jedoch überall gleich: eine verfassungskonforme, gerechtere Bewertung des Grundbesitzes. Eigentümer mussten für die Neuberechnung eine Grundsteuererklärung abgeben, die meist digital über das Portal ELSTER eingereicht wurde.
Kritiker bemängeln, dass die Reform zu mehr Bürokratie und höheren Kosten für Eigentümer führen kann. Auch wird diskutiert, ob die Grundsteuer über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden sollte, da sie im Kern eine Eigentümersteuer ist. Befürworter sehen in ihr dagegen ein gerechtes und stabiles Einnahmesystem für Städte und Gemeinden, das unabhängig von Konjunkturschwankungen funktioniert. Die Grundsteuer trägt dazu bei, kommunale Leistungen wie Straßenbau, Schulen, Abwasserentsorgung oder öffentliche Einrichtungen zu finanzieren. Nach Schätzungen bringt sie den Gemeinden jährlich über 15 Milliarden Euro ein. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld, da ähnliche Eigentumssteuern auch in anderen Ländern üblich sind, etwa in Frankreich oder Großbritannien. Durch die Reform bleibt die Grundsteuer trotz der Umstellungen eine der wichtigsten Säulen der kommunalen Finanzierung.