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(griech. ''episkopos'' "Vorsteher", "Wächter"; altdeutsch: ''Piscof, Bischolf'')<br />
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Ein kirchlicher Würdeträger, der mit der geistlichen und administrativen Leitung einer [[Diözese]] bzw. eines [[Bistum]]s anvertraut ist. Nach der traditioneller Auffassung der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]] setzt sich in dem [[Episkopat|Bischofsamt]] die Lehrvollmacht fort, die [[Jesus]] den zwölf [[Apostel]]n übertrug. Über eine Kette von Handauflegungen ([[Apostolische Sukzession]]) ausgehend von den Aposteln über viele Bischöfe vergangener Tage bis hin zu den heutigen Bischöfen wird die Kontinuität der Urkirche bis in die Gegenwart bewahrt. Somit gehört das Bischofsamt zu einem "göttlichen Recht". Das Amt des Bischofs ist Lebenszeit ausgelegt.<br />
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Ursprünglich waren alle Bischöfe einander gleichgestellt, aber da die Landgemeinden von den Städten aus gegründet oder verwaltet wurden, ergab sich von selbst eine Unterordnung der Landbischöfe unter den Stadtbischof, und durch das größere Ansehen der Bischöfe der Hauptstädte bildete sich wiederum ein Rangverhältnis aus, das in den Titeln [[Patriarch]], [[Metropolitan]], [[Erzbischof]] und [[Papst]] seinen Ausdruck gefunden hat. {{Fussnote|1|1}}<br />
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== Fussnoten ==<br />
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===== 1 =====<br />
*Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 903-904<br />
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[[Kategorie:Kirchlicher Titel]]</div>E.T.