Exkommunikation: Unterschied zwischen den Versionen

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auch ''Kirchenbann'' oder ''Bann''. Feierliche Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft wegen [[Ketzerei]] oder anderer kirchlicher Vergehen, besteht entweder nur in zeitweiligem Ausschluss vom Gottesdienst [jedoch nicht aus der Kirche selbst] und Sakramentsgenuss (''Kleiner Kirchenbann''), oder in völligem Ausschluß unter Verfluchung ([[Anathema]]; ''Großer Kirchenbann''). Die Exkommunikation steht in der katholischen Gesamtkirche dem Papst oder den [[Bischof|Bischöfen]] nur in ihren [[Diözese]]n zu. Eine über ganze Länder oder Gebiete verhängte Exkommunikation heißt [[Interdikt]]. Im [[Mittelalter]] zog die Exkommunikation den Verlust aller bürgerlichen Ehren und Rechte nach sich; das heutige Staatsrecht verbietet fast überall das Übergreifen der kirchlichen Strafen auf das bürgerliche Gebiet. In der evangelischen Kirche ist auch der (von den Pfarrern, später den [[Konsistorium|Konsistorien]] verhängte) kleine Kirchenbann fast ganz außer Gebrauch gekommen.
auch ''Kirchenbann'' oder ''Bann''. Feierliche Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft wegen [[Ketzerei]] oder anderer kirchlicher Vergehen, besteht entweder nur in zeitweiligem Ausschluss vom Gottesdienst [jedoch nicht aus der Kirche selbst] und Sakramentsgenuss (''Kleiner Kirchenbann''), oder in völligem Ausschluß unter Verfluchung ([[Anathema]]; ''Großer Kirchenbann''). Die Exkommunikation steht in der katholischen Gesamtkirche dem Papst oder den [[Bischof|Bischöfen]] nur in ihren [[Diözese]]n zu. Eine über ganze Länder oder Gebiete verhängte Exkommunikation heißt [[Interdikt]]. Im [[Mittelalter]] zog die Exkommunikation den Verlust aller bürgerlichen Ehren und Rechte nach sich; das heutige Staatsrecht verbietet fast überall das Übergreifen der kirchlichen Strafen auf das bürgerliche Gebiet. In der evangelischen [[Kirche]] ist auch der (von den Pfarrern, später den [[Konsistorium|Konsistorien]] verhängte) kleine Kirchenbann fast ganz außer Gebrauch gekommen.





Aktuelle Version vom 18. Januar 2020, 17:40 Uhr

auch Kirchenbann oder Bann. Feierliche Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft wegen Ketzerei oder anderer kirchlicher Vergehen, besteht entweder nur in zeitweiligem Ausschluss vom Gottesdienst [jedoch nicht aus der Kirche selbst] und Sakramentsgenuss (Kleiner Kirchenbann), oder in völligem Ausschluß unter Verfluchung (Anathema; Großer Kirchenbann). Die Exkommunikation steht in der katholischen Gesamtkirche dem Papst oder den Bischöfen nur in ihren Diözesen zu. Eine über ganze Länder oder Gebiete verhängte Exkommunikation heißt Interdikt. Im Mittelalter zog die Exkommunikation den Verlust aller bürgerlichen Ehren und Rechte nach sich; das heutige Staatsrecht verbietet fast überall das Übergreifen der kirchlichen Strafen auf das bürgerliche Gebiet. In der evangelischen Kirche ist auch der (von den Pfarrern, später den Konsistorien verhängte) kleine Kirchenbann fast ganz außer Gebrauch gekommen.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kirchenbann aus dem Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon aus dem Jahr 1911. Beachtet bitte, dass diese Information aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammt. Sie könnte inzwischen veraltet sein.