Goldene Bulle

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Das nach dem goldenen Siegel (siehe Bulle) benannte, von Kaiser Karl IV. 1356 auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz erlassene Reichsgesetz, das den sieben Kurfürsten das ausschließliche Recht verliehen, den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches zu wählen.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Goldene Bulle aus dem Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon aus dem Jahr 1911. Beachtet bitte, dass diese Information aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammt. Sie könnte inzwischen veraltet sein.