Konsistorium

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lat. consistorium "Versammlung", "Versammlungsort"

  1. Römisches Reich: in der römischen Kaiserzeit seit Konstantin die ständige Behörde, die zur unmittelbaren Beratung des Kaisers berufen war. Im Konsistorium wurden die feierlichen Audienzen des Kaisers abgehalten, die Gesetzentwürfe beraten, Prozesse in höchster Instanz verhandelt und entschieden.
  2. Kirche: Kirchengericht oder eine kirchliche Behörde; Vollversammlung der Kardinäle