Konsistorium

Aus Wiki.sah
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
mehrdeutig.gif Diese Seite ist eine Begriffsklärung für Konsistorium.

lat. consistorium "Versammlung", "Versammlungsort"

  1. Römisches Reich: in der römischen Kaiserzeit seit Konstantin die ständige Behörde, die zur unmittelbaren Beratung des Kaisers berufen war. Im Konsistorium wurden die feierlichen Audienzen des Kaisers abgehalten, die Gesetzentwürfe beraten, Prozesse in höchster Instanz verhandelt und entschieden.
  2. Kirche: Kirchengericht oder eine kirchliche Behörde; Vollversammlung der Kardinäle