Leibeigenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Leibeigenschaft''' entstammt der [[Feudalismus|feudalen]] Gesellschaft und umschreibt ein Verhältnis zwischen den Bauern und dem Grundherrn, dem die Bauern einen Tribut zu leisten hatten. Es gibt keinen einheitlichen Begriff der Leibeigenschaft, da die Abhängigkeiten und Dienstverpflichtungen von Region zu Region schwankten.
Die '''Leibeigenschaft''' entstammt der [[Feudalismus|feudalen]] Gesellschaft und umschreibt ein Verhältnis zwischen den Bauern und dem Grundherrn, dem die Bauern einen Tribut zu leisten hatten. Es gibt keinen einheitlichen Begriff der Leibeigenschaft, da die Abhängigkeiten und Dienstverpflichtungen von Region zu Region schwankten.
 
[[Bild:Russischer Photograph - Bauern begrüßen am Ostertag ihren Gutsherrn (Zeno Fotografie).jpg|thumb|300px|Russische Bauern begrüßen am Ostertag ihre Gutsherrin]]
Der Begriff Leibeigenschaft geht auf die [[Mittelalter|mittelalterliche]] Formulierung ''mit dem lïbe eigen'' zurück. Zwar bestand die Leibeigenschaft bereits bei den [[Germanen]], ihre eigentliche Form erlangte sie auf dem europäischen Festkontinent im [[9. Jahrhundert|9.]]/[[10. Jahrhundert]]. Im östlichen Teil des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] wie Mecklenburg, Pommern oder Ostpreußen wurden die Zustände der Leibeigenschaft nach dem [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] besonders verschärft.
Der Begriff Leibeigenschaft geht auf die [[Mittelalter|mittelalterliche]] Formulierung ''mit dem lïbe eigen'' zurück. Zwar bestand die Leibeigenschaft bereits bei den [[Germanen]], ihre eigentliche Form erlangte sie auf dem europäischen Festkontinent im [[9. Jahrhundert|9.]]/[[10. Jahrhundert]]. Im östlichen Teil des [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] wie Mecklenburg, Pommern oder Ostpreußen wurden die Zustände der Leibeigenschaft nach dem [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] besonders verschärft.



Aktuelle Version vom 7. April 2021, 21:09 Uhr

 

Die Leibeigenschaft entstammt der feudalen Gesellschaft und umschreibt ein Verhältnis zwischen den Bauern und dem Grundherrn, dem die Bauern einen Tribut zu leisten hatten. Es gibt keinen einheitlichen Begriff der Leibeigenschaft, da die Abhängigkeiten und Dienstverpflichtungen von Region zu Region schwankten.

Russische Bauern begrüßen am Ostertag ihre Gutsherrin

Der Begriff Leibeigenschaft geht auf die mittelalterliche Formulierung mit dem lïbe eigen zurück. Zwar bestand die Leibeigenschaft bereits bei den Germanen, ihre eigentliche Form erlangte sie auf dem europäischen Festkontinent im 9./10. Jahrhundert. Im östlichen Teil des Heiligen Römischen Reiches wie Mecklenburg, Pommern oder Ostpreußen wurden die Zustände der Leibeigenschaft nach dem Dreißigjährigen Krieg besonders verschärft.

Waren Bauern einmal unfrei, wurde dieser Status vererbt. Ähnlich wie in der Sklaverei wurden Kinder als Unfreie geboren. Aber auch Freie konnten in Leibeigenschaft geraten, wenn sie beispielsweise in wirtschaftliche Nöte gerieten. Für die unfreien Bauern galten Heiratsbeschränkungen bis ins 17. und 18. Jahrhundert.

Im Gegensatz zu Sklaverei bestand in einem Leibeigenschaftsverhältnis beidseitige Verpflichtung. Bei Missernten hatte der Grundherr für seine Übergebenen zu sorgen. Deswegen strebten Leibeigene nicht immer die Freiheit an, da die Privilegien und Schutz des Grundherrn die vermeintliche Unabhängigkeit überwogen. Somit brachte die Aufhebung der Leibeigenschaft nicht immer gleich den gewünschten Effekt und Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bauern.

Die Unfreiheit der Bauern führte zu zahlreichen Bauernkriegen in der Geschichte. Nicht zuletzt die französische Revolution ging ursächlich auf die Missstände der Bauern zurück.

Chronologie der Abschaffung der Leibeigenschaft in Europa

Staat Jahr
Bologna, Italien 1256
Tirol 1342
Fürstentum Walachei 1746
Fürstentum Moldau 1749
Österreich 1781
Böhmen, Mähren und Schlesien 1781
Dänemark 1788
Frankreich 1789
Herzogtum Warschau 1807
Russland 1861
Rumänien 1863
Deutschland
Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel 1433
Markgrafschaft Baden 1783
Fürstentum Wied 1791
Preußen 1794
Fürstentum Lippe 1808
Bayern 1808
Herzogtum Nassau 1808
Königreich Westphalen 1808
Großherzogtum Hessen 1811
Herzogtum Oldenburg 1814
Königreich Württemberg 1817
Mecklenburg 1822
Sachsen 1832
Königreich Hannover 1833