Markgraf

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(Marchio, Comes marchae, Marchisus)

Ein Markgraf war ein ursprünglich der mit der Handhabung der Regierungsgewalt in einem Grenzbezirk oder einer Mark betraute Graf. Die Markgrafen hatten die Aufgabe, ihr Gebiet, das sie an der Reichsgrenze des Fränkischen Reichs zum Lehen hatten, zu verteidigen. Die Entstehung des Markgrafenamts fällt in die Zeiten Karls des Großen. Die Markgrafen hatten in ihren Gebieten eine den Herzogen gleichkommende Macht und waren diesen nur insofern untergeordnet, als sie unter dem herzoglichen Banner dem Reichsheer folgten. Nach der Auflösung der Herzogtümer erhielten alle Markgrafen die Reichsfürstenwürde, der Name verlor seine frühere Bedeutung und wurde bloßer Titel. Es gab später in Deutschland neun Markgrafschaften: Baden, Brandenburg, Ansbach, Bayreuth, Meißen, Lausitz, Mähren, Burgau und Hochberg. In Italien, wo die Kaiser ebenfalls die markgräfliche Würde einführten, und in Frankreich sank dieselbe zu einem bloßen Adelstitel (Marchese und Marquis) herab.


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