Munizipalrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Mai 2007, 13:27 Uhr

Besaß eine Stadt zur Zeit des Römischen Reiches das Munizipalrecht (lat. Municipium), bedeutete es für die Bürger, dass sie zwar die gleichen Pflichten, jedoch nicht dieselben Rechte wie die römischen Bürger besaßen.


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