Munizipalrecht

Aus Wiki.sah
Version vom 6. Mai 2007, 14:27 Uhr von E.T. (Diskussion | Beiträge) (+kat)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Besaß eine Stadt zur Zeit des Römischen Reiches das Munizipalrecht (lat. Municipium), bedeutete es für die Bürger, dass sie zwar die gleichen Pflichten, jedoch nicht dieselben Rechte wie die römischen Bürger besaßen.


Pfad: Home / Glossar / Geschichte / Munizipalrecht