Propst

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(lat. praepositus "Vorgesetzter")

Ursprünglich in Klöstern der Vorsteher, in Stiftern der Vermögensverwalter; jetzt der höchste Würdenträger, nach dem Abt oder Bischof; in Norddeutschland bisweilen Titel der protestantischen Superintendenten und Pastoren an den Hauptkirchen.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Propst aus dem Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon aus dem Jahr 1911. Beachtet bitte, dass diese Information aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts stammt. Sie könnte inzwischen veraltet sein.