Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales deutsches Gesetz zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Es regelt die bevorzugte Einspeisung und die Vergütung von Strom aus Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Das Gesetz wurde erstmals im Jahr 2000 verabschiedet und ist seither mehrfach novelliert worden. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch kontinuierlich zu erhöhen und so zur Dekarbonisierung der Energieversorgung beizutragen.

Geschichte

Das EEG trat am 1. April 2000 in Kraft und löste das Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ab. Es legte von Anfang an feste Vergütungssätze (Einspeisevergütungen) für erneuerbaren Strom fest, die über 20 Jahre garantiert wurden. Die Idee: Investitionssicherheit schaffen und damit den Markthochlauf erneuerbarer Technologien ermöglichen.

  • 2000: Inkrafttreten des EEG
  • 2004–2012: Boom bei Photovoltaik und Windenergie durch hohe Vergütungssätze
  • 2014: Umstellung auf Ausschreibungen ab einer bestimmten Anlagengröße
  • 2021: EEG 2021 mit konkreteren Klimazielen und Anpassung an EU-Vorgaben
  • 2023: EEG 2023 mit Fokus auf beschleunigten Ausbau und mehr Netzverantwortung

Grundprinzipien

Das EEG basiert auf mehreren zentralen Prinzipien:

  • Vorrangige Einspeisung: Netzbetreiber müssen Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abnehmen.
  • Einspeisevergütung: Betreiber erhalten über 20 Jahre einen gesetzlich festgelegten Vergütungssatz.
  • Kostenumlage: Die EEG-Kosten wurden lange über die sogenannte EEG-Umlage auf Stromverbraucher verteilt (seit 2022 abgeschafft).
  • Degression: Vergütungssätze sinken über die Jahre, um technologische Lernkurven zu berücksichtigen.
  • Ausschreibungen: Für größere Anlagen erfolgt die Vergütung über wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren.

EEG-Umlage und ihre Abschaffung

Die EEG-Umlage war ein zentrales Finanzierungsinstrument des EEG. Sie wurde über die Stromrechnung von Endverbrauchern erhoben und diente dazu, die Differenz zwischen Marktpreis und garantierter Einspeisevergütung auszugleichen.

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft und wird seither aus dem Bundeshaushalt finanziert. Ziel war die Entlastung der Stromkunden angesichts steigender Energiepreise.

Kritik und Herausforderungen

Das EEG gilt international als Vorbild für die Förderung erneuerbarer Energien. Dennoch ist es nicht unumstritten:

  • Kostenverteilung: Die EEG-Umlage wurde teils als unsozial empfunden, da Industriebetriebe von Ausnahmen profitierten.
  • Marktverzerrungen: Die garantierten Vergütungssätze führten in der Anfangszeit zu Überförderung einzelner Technologien (z. B. Photovoltaik 2010–2012).
  • Komplexität: Durch zahlreiche Novellen wurde das EEG zunehmend unübersichtlich.
  • Netzausbau: Der massive Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten wurde nicht immer vom nötigen Netzausbau begleitet.

EEG 2023 und Zukunft

Das EEG 2023 verfolgt ambitionierte Ziele: Der gesamte Strombedarf in Deutschland soll bis spätestens 2035 klimaneutral gedeckt werden. Der jährliche Zubau von Photovoltaik soll bis 2030 auf rund 22 GW steigen, der von Wind an Land auf 10 GW. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und Flächenvorgaben reformiert werden.

Die Förderung über das EEG bleibt ein zentrales Instrument der deutschen Energiewende, muss sich aber zunehmend in ein europäisch integriertes Strommarktdesign einfügen.

Internationale Rezeption

Das deutsche EEG wurde in vielen Ländern kopiert oder als Vorbild genutzt. Länder wie Spanien, Italien, Frankreich und auch Japan haben ähnliche Fördersysteme eingeführt, wenngleich mit nationalen Anpassungen. In der EU spielen sogenannte Contracts for Difference (CfD) und technikoffene Ausschreibungen eine immer größere Rolle.

Weblinks

Siehe auch