Rückstauebene

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Die Rückstauebene liegt in diesem Fall beim höher gelegenen Schacht. Bei einer nicht sachgemäßen Installation und einer Rohrverstopfung würde der Inhalt des Abwasserkanals bis zur Höhe der Rückstauebene aufsteigen und das Gebäude überfluten.

Der Rückstau des Abwassers wird definiert als die höchste Ebene, bis zu der der Inhalt einer Entwässerungsanlage nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren aufsteigen kann. Sofern der Rückstaupunkt in der Satzung der zuständigen Entwässerungsbehörde nicht definiert ist, gilt als die Rückstauebene (Abkürzung: RSTE) das Niveau der Straßenoberkante an der Abwasseranschlussstelle bzw. die des höchstgelegenen Schachtdeckels im öffentlichen Abwasserkanal. Falls die Sanitärobjekte oberhalb der Rückstauebene liegen, sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Abgesichert müssen in der Regel Sanitärgegenstände in Kellerräumen oder, wie in der Abbildung dargestellt, bei einer ausgeprägten Hanglage.

Die Gefahr eines Rückstaus besteht hauptsächlich in einem Regenwasserkanal oder einem Mischwasserkanal. Doch auch in einem Trennsystem sind Schmutzwasserleitungen vom Risiko eines Rückstaus nicht ausgeschlossen. Der Rückstau kann bei Leitungsverstopfungen, Leitungsverengungen, Überlastungen oder beim Spülen von Leitungen auftreten.

Der sicherste Schutz gegen das Eindringen von Abwasser ins Gebäude bei einem Leitungsverschluss ist die Verwendung einer Hebeanlage mit einer korrekt ausgeführten Rückstauschleife. In bestimmten Situationen sind Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) gemäß DIN EN 12056-4:2001-01 erlaubt.

Die Höhe der Rückstauschleife (auch Hebebogen genannt) sollte mindestens das 1,5-fache der Druckleitungs-DN betragen.

Schäden, die infolge von rückstaubedingten Überflutungen entstehen, werden von den Versicherungen meistens nicht gedeckt! Auch die Kommunen übernehmen keine Haftung, falls das Regenwasser infolge von einem Extremereignis zurückdrückt. Im Mai 2004 nahm das Bundesgerichtshof mit einem Urteil die Kommunen aus der Haftung, weil es, wie in der Begründung hieß, eine feste "Regengrenze" nicht gäbe. Deswegen muss sich der Eigentümer selbst gegen Rückstauschäden absichern.