Alibi

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Fremdwort
Alibi
Genus (Artikel) neutrum (n)
Ursprungssprache Latein: alibi „anderswo“
Bedeutung Rechtswesen: Abwesenheit am Tatort; Beweis, dass der Beschuldigte das Verbrechen nicht verübt haben kann, weil er sich zur Zeit der Tat nicht am Tatort befand.



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